GiftLink - Influencer-Gifting für Shopify
Version 1.0 · Stand: 12. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Shopify-App „GiftLink“ der Timmgard GmbH. Mit der Installation der App über den Shopify App Store, spätestens mit der ersten Nutzung der App, erkennt der Händler diese Bedingungen an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Anbieter der Shopify-App „GiftLink“ (nachfolgend „die App“) ist:
Timmgard GmbH
Kurhausstraße 78a
53773 Hennef
Deutschland
Handelsregister: HRB 17527 (Amtsgericht Siegburg)
USt-IdNr.: DE359202464
Vertretungsberechtigt: S. Timm
E-Mail: [email protected]
Kontaktformular: https://tg-ai.de/kontakt
(nachfolgend „der Anbieter“)
Diese AGB in der Version 1.0 vom 12. August 2026 gelten für alle Verträge über die Nutzung der App zwischen dem Anbieter und dem Betreiber des Shopify-Shops, in dem die App installiert wird (nachfolgend „der Händler“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind als Vertragspartner ausgeschlossen. Mit der Installation der App bestätigt der Händler, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Händlers werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen seine Leistung vorbehaltlos erbringt.
Die App ist eine Software-as-a-Service-Lösung, die Shopify-Händler beim Influencer-Gifting unterstützt, also bei der Vergabe von Produktgeschenken an Influencer bzw. Creator. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
• Erstellung von Gift-Links im Shopify-Admin, die der Händler an Influencer/Creator übermittelt (auf Wunsch per E-Mail-Versand aus der App)
• Öffentliches Einlöse-Formular: Der Influencer wählt Produkte aus und löst den Gift-Link ein; die App erzeugt daraufhin über die Shopify-Admin-API eine Bestellung mit einem Bestellwert von 0,00 € im Shop des Händlers, die dessen regulären Fulfillment-Prozess durchläuft
• Optionale Freigabe-Warteschlange (Approval-Queue): Einlösungen können vor der Bestellerzeugung eine manuelle Freigabe des Händlers durchlaufen
• Creator-CRM: Notizen je Creator, Erfassung gelieferter Inhalte (Content-Links) und manuell gepflegte Reichweitenzahlen
• Optionale persönliche Follower-Rabattcodes sowie Zuordnung damit getätigter Bestellungen (Attribution)
• Transaktionale E-Mails (Gift-Link-Zustellung, Freigabe-/Ablehnungs-Benachrichtigung, optionale Bestellbestätigung, Benachrichtigungen an den Händler)
• Optionaler Support-Chat zwischen Händler und Anbieter im Shopify-Admin
Die App ist ein technisches und organisatorisches Hilfsmittel für die Abwicklung von Influencer-Gifting. Sie ist keine Compliance-Lösung und steht insbesondere in keinem Zusammenhang mit gesetzlichen Widerrufspflichten (etwa dem Widerrufsbutton nach § 356a BGB). Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung der App, nicht einen bestimmten Marketing-Erfolg, eine bestimmte Reichweite oder ein bestimmtes Verhalten der Influencer (insbesondere kein Veröffentlichungs- oder Posting-Verhalten). Die App nimmt dem Händler die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten nicht ab; Ziffern 4 bis 6 bleiben unberührt.
Die App setzt einen aktiven Shopify-Shop voraus und ist von der Verfügbarkeit der Shopify-Plattform, ihrer Schnittstellen (APIs) und des Shopify App Stores abhängig. Ändert Shopify seine Plattform oder Schnittstellen, wird der Anbieter die App innerhalb angemessener Frist anpassen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Der Vertrag kommt zustande, indem der Händler die App über den Shopify App Store installiert, spätestens jedoch mit der ersten Nutzung der App.
Für die Nutzung der Shopify-Plattform und des Shopify App Stores gelten daneben die Vertragsbedingungen von Shopify; diese sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und werden durch diese AGB nicht berührt.
Die App ist ein technisches Hilfsmittel zur standardisierten Abwicklung von Influencer-Gifting. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls - etwa zur Werbekennzeichnung, zu Nutzungsrechten an Influencer-Inhalten oder zur steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen.
Die Bereitstellung der App, ihrer Funktionen und Texte sowie sämtlicher Informationsmaterialien des Anbieters (einschließlich Website, Blog und Support-Antworten) stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Von der App erzeugte Auswertungen und Exporte (einschließlich der Dokumentation des Warenwerts) sind reine Dokumentationshilfen.
Es obliegt dem Händler, im Einzelfall und in Zweifelsfällen fachkundigen Rat - insbesondere durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater - einzuholen. Für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Shop und in den Influencer-Kooperationen des Händlers verwendeten Texte und Vereinbarungen sowie für die Erfüllung der den Händler treffenden gesetzlichen Pflichten bleibt allein der Händler verantwortlich.
Eine Garantie oder Zusicherung der „Abmahnsicherheit“ oder der Rechtskonformität der konkreten Nutzung im Geschäftsbetrieb des Händlers wird nicht übernommen, da diese nur durch eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls beurteilt werden könnte. Die Rechtskonformität des Geschäftsbetriebs des Händlers und dessen Schutz vor Abmahnungen sind keine vereinbarte Beschaffenheit der App und nicht Gegenstand einer Garantie im Sinne von Ziffer 12 Absatz 1.
Die finale Verantwortung für die rechtskonforme Konfiguration und Nutzung der App sowie für die Ausgestaltung der Influencer-Kooperationen liegt beim Händler. Dem Händler obliegen insbesondere folgende Pflichten:
• Auswahl der Influencer/Creator und inhaltliche Ausgestaltung der Kooperationen einschließlich der zugehörigen Vereinbarungen.
• Erfüllung der eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten als Verantwortlicher für die Influencer-Daten (siehe Ziffer 14): Information der Influencer über die Datenverarbeitung, Einholung erforderlicher Einwilligungen sowie Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags des Anbieters (https://tg-ai.de/avv/gift-link). Die App verlinkt im Einlöse-Formular die vom Händler hinterlegte Datenschutzerklärung; deren Inhalt verantwortet der Händler.
• Einhaltung der Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, YouTube) im Rahmen der Influencer-Kooperationen.
• Korrekte und vollständige Konfiguration der App, insbesondere zutreffende Produkt-, Versand- und Absenderangaben sowie ein funktionsfähiger Fulfillment-Prozess und E-Mail-Versand.
• Ordnungsgemäße buchhalterische und steuerliche Behandlung der über die App erzeugten Bestellungen mit 0,00 € Bestellwert und der zugehörigen Warenabgaben (siehe Ziffer 6).
• Materielle Entscheidung über Einlösungen in der Freigabe-Warteschlange; Anfragen, über die 30 Tage lang nicht entschieden wurde, werden automatisch abgelehnt.
• Prüfung und Pflege der im Creator-CRM erfassten Inhalte und Angaben.
Verletzt der Händler diese Pflichten, gehen daraus entstehende Nachteile (z. B. Abmahnungen, Bußgelder oder steuerliche Nachteile) nicht zulasten des Anbieters.
(1) Steuern und Sachzuwendungen: Über die App verschenkte Waren können beim Empfänger als Sachzuwendung bzw. geldwerter Vorteil steuerlich relevant sein. Der Händler verantwortet die steuerliche Behandlung der Gifting-Vorgänge allein, insbesondere etwaige Pauschalierungen (z. B. nach § 37b EStG), Betriebsausgaben- und Umsatzsteuerfragen sowie Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Die App dokumentiert lediglich den Warenwert der Sachzuwendung (merchandiseValue) als Dokumentationshilfe; eine steuerliche Bewertung, Berechnung oder Beratung ist nicht geschuldet.
(2) Werbekennzeichnung: Veröffentlichungen von Influencern, die durch Gifting veranlasst sind, können als kommerzielle Kommunikation kennzeichnungspflichtig sein (Verbot getarnter Werbung, u. a. § 5a Abs. 4 UWG). Der Händler stellt im Verhältnis zu seinen Influencern sicher, dass entsprechende Veröffentlichungen ordnungsgemäß als Werbung gekennzeichnet werden. Die App bietet hierfür keine technische Kontrolle und übernimmt hierfür keine Gewähr.
(3) Content-Nutzungsrechte (UGC): Für die Nutzung von Influencer-Inhalten (z. B. Reposts) holt der Händler die erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen selbst ein. Die App stellt hierfür lediglich ein optionales Einwilligungsfeld im Einlöse-Formular bereit; die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung des Einwilligungstextes sowie dessen Reichweite verantwortet der Händler.
Die App wird von dem Anbieter unabhängig von Shopify entwickelt und betrieben. Es gilt:
• Allein der Anbieter - nicht Shopify - ist für die App und deren Support verantwortlich.
• Shopify haftet nicht für Fehler der App oder für Schäden, die aus ihrer Installation oder Nutzung entstehen können.
• Soweit nicht ausdrücklich von Shopify erklärt, leistet Shopify keine Unterstützung bei der Installation oder Nutzung der App.
• Der Anbieter ist allein verantwortlich für Ansprüche, die sich aus dem Zugriff auf die App oder ihrer Nutzung ergeben, einschließlich der Entwicklung, Nutzung, Vermarktung und des Vertriebs der App, des Supports der App sowie des Zugriffs auf, der Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Händler-Daten durch den Anbieter.
Der Anbieter stellt die App mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Schnittstelle des Rechenzentrums zum Internet) bereit.
Nicht als Ausfallzeiten gelten:
• angekündigte Wartungsfenster, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten liegen,
• Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen der Shopify-Plattform oder ihrer Schnittstellen, des Internets oder Fälle höherer Gewalt.
Der optionale Support-Chat ist ein Zusatzdienst; für ihn besteht keine eigene Verfügbarkeitszusage.
Gesetzliche Rechte des Händlers bei Nichtverfügbarkeit, einschließlich der Mängelrechte, bleiben nach Maßgabe der Ziffern 11 und 12 unberührt.
Der Händler erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die App für den angebundenen Shopify-Shop zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung der App über die gesetzlich zwingend erlaubten Fälle hinaus ist untersagt.
Die App wird in einem kostenlosen Tarif (FREE) und mehreren kostenpflichtigen Tarifen (derzeit STARTER, GROWTH und UNLIMITED) mit gestaffeltem Funktions- und Bestellkontingent-Umfang angeboten. Die Tarife unterscheiden sich insbesondere durch das Kontingent an Gift-Bestellungen, die je Kalendermonat erzeugt werden können; ist das Kontingent ausgeschöpft, können bis zum Beginn des folgenden Kalendermonats keine weiteren Gift-Bestellungen erzeugt werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung im Shopify App Store bzw. im Buchungsdialog angezeigten Tarife, Preise und Leistungsumfänge.
Kostenpflichtige Tarife können eine kostenlose Testphase vorsehen (derzeit 14 Tage); maßgeblich sind die Angaben im Buchungsdialog von Shopify.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über das Abrechnungssystem von Shopify (Shopify Billing) nach den dort geltenden Bedingungen und Abrechnungszyklen. Der Anbieter erhebt keine Zahlungsdaten des Händlers.
Preisänderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt und gelten nicht rückwirkend. Dem Händler steht es frei, den Vertrag vor Wirksamwerden einer Preisänderung gemäß Ziffer 15 zu beenden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln mit folgenden Maßgaben:
• Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der App (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
• Der Händler zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung der Höhe nach zudem auf 10.000 € je Schadensfall und auf insgesamt 20.000 € für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die auf einer Verletzung der dem Händler nach den Ziffern 5 und 6 obliegenden Pflichten beruhen, insbesondere auf einer unterlassenen Werbekennzeichnung veranlasster Veröffentlichungen, der unterlassenen steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen, fehlenden Nutzungsrechten an Influencer-Inhalten, unzutreffenden Konfigurations- oder Produktangaben oder der unterlassenen Prüfung der eigenen rechtlichen Pflichten.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Händlers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der Händler stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter wegen der vom Händler zu verantwortenden Inhalte, Konfigurationen, Influencer-Kooperationen oder Rechtstexte oder wegen der Verletzung der dem Händler nach den Ziffern 5 und 6 obliegenden Pflichten geltend gemacht werden, soweit der Händler die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Anbieter informiert den Händler unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und gibt ihm - soweit rechtlich möglich - Gelegenheit zur Abwehr des Anspruchs.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der App enthält die Datenschutzerklärung: https://tg-ai.de/apps/gift-link/privacy-policy
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten der Influencer/Creator im Auftrag des Händlers verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO, abrufbar unter https://tg-ai.de/avv/gift-link. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit Installation der App Vertragsbestandteil.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Händler kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, indem er die App deinstalliert; die Deinstallation gilt als Kündigung. Bereits über Shopify Billing abgerechnete Zeiträume werden nicht anteilig erstattet, soweit Shopify-seitig nichts anderes vorgesehen ist.
Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Shops gemäß der Datenschutzerklärung gelöscht: Bei der Deinstallation werden zunächst die Shopify-Zugriffs-Sessions gelöscht; die vollständige Löschung aller Shop- und Creator-Daten erfolgt unmittelbar bei Eingang des shop/redact-Webhooks, den Shopify in der Regel 48 Stunden nach der Deinstallation versendet, und ist einschließlich technischer Backups spätestens innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen. Für die Abwicklung bereits erzeugter Bestellungen und gegenüber Influencern zugesagter Geschenke bleibt der Händler ab Beendigung selbst verantwortlich.
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, Änderungen der Shopify-Plattform oder ihrer Schnittstellen oder der Weiterentwicklung der App erforderlich ist und der Händler hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Das Verhältnis von Leistung und Entgelt sowie wesentliche Pflichten der Parteien bleiben von dieser Änderungsbefugnis unberührt.
Änderungen werden dem Händler mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder als Hinweis im App-Dashboard) angekündigt. Widerspricht der Händler nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als genehmigt; auf das Widerspruchsrecht und diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Händler, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beenden.
Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen, Unklarheiten oder Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachfassungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und rechtlich bindend.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Händler auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Der Händler kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.