Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Timmgard GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Timmgard GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung digitaler, automatisierter Leistungen auf Basis künstlicher Intelligenz. Die AGB regeln die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten webbasierten Plattform und aller damit verbundenen Services.
(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
(3) Gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Vorschriften des Datenschutz-, Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Rechts, bleiben unberührt und gehen im Konfliktfall diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Zugang zu webbasierten, automatisierten Services auf Basis künstlicher Intelligenz zur Verfügung. Diese Leistungen dienen der digitalen Unterstützung und Automatisierung betrieblicher Abläufe.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.
(3) Die Anforderungen an Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder Erfolgsquoten richten sich ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ohne ausdrückliche vertragliche Zusicherung gelten diese Leistungen als nicht geschuldet.
§ 3 Rechte und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter bereitgestellten automatisierten Leistungen ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Weisungen an den Anbieter, die von der vertraglich geregelten Leistungserbringung abweichen, sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Einseitige Änderungen oder Weisungen durch den Kunden nach Bereitstellung oder Ausführung der jeweiligen automatisierten Leistung sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht eine vertragliche Änderungsmöglichkeit ausdrücklich vorgesehen ist.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Rahmen der Systemnutzung die Konfigurationen, Funktionen und ggf. Zusatzmodule so zu wählen, dass sie seinen betrieblichen Anforderungen und etwaigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. Haftung, Dokumentationspflichten) entsprechen.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm eingegebenen oder übermittelten Daten korrekt, vollständig und technisch verarbeitbar sind. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Geschäftsinformationen und automatisierte Inhalte, die in den Systemprozessen verarbeitet werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Daten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die automatisierten Services des Anbieters so zu nutzen, dass eine ordnungsgemäße Systemfunktion sowie der Schutz der übertragenen Daten gewährleistet sind. Die Pflicht zur sicheren Datenverpackung (z. B. bei Dateiuploads) liegt beim Kunden.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vom Anbieter bereitgestellten Zugänge, Schnittstellen oder Leistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte nutzen zu lassen.
§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Plattform zur Verfügung, über die automatisierte, KI-gestützte Leistungen digital bereitgestellt werden. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Der Anbieter bemüht sich, die bereitgestellten Services mit hoher Verfügbarkeit und im Einklang mit dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Eine bestimmte Leistungsfrist, Reaktionszeit oder ein garantierter Erfolg wird jedoch – sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart – nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Art, Umfang, Ablauf und technische Ausgestaltung der automatisierten Prozesse im Rahmen der allgemeinen Systemarchitektur nach eigenem Ermessen zu bestimmen, soweit dem keine ausdrückliche individuelle Vereinbarung entgegensteht.
(4) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Subunternehmer oder technische Dienstleister einsetzen. Die Auswahl und Steuerung dieser Dritten obliegt dem Anbieter, sofern nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist.
(5) Die Leistungen gelten mit der automatisierten Durchführung gemäß den Systemprotokollen als erbracht. Eine weitergehende manuelle Bestätigung, Kontrolle oder Prüfung der automatisierten Ausgaben erfolgt nicht, es sei denn, dies ist vertraglich ausdrücklich vorgesehen.
§ 5 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten automatisierten, KI-gestützten Services schuldet der Kunde das im Vertrag vereinbarte Entgelt. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, ist das Entgelt im Voraus und monatlich zum ersten Werktag des Abrechnungszeitraums fällig.
(2) Das vertraglich vereinbarte Entgelt umfasst die im Hauptvertrag definierten Leistungen. Zusatzleistungen, insbesondere individuelle Anpassungen, Analysen oder Supportleistungen, werden gesondert berechnet und sind nach Erbringung unmittelbar zahlbar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Services entstehen, sofern diese erforderlich und dem Kunden zuzurechnen sind. Hierzu zählen insbesondere Rücklastschriftgebühren, gescheiterte Authentifizierungen oder durch den Kunden verursachte Systemfehler.
(4) Sofern der Kunde fällige Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, gerät er ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere das Recht zur Sperrung der Leistung oder zur Kündigung, bleiben unberührt.
(5) Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Betrag vollständig und unwiderruflich auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben wurde. Eine Zahlung durch Dritte wirkt nur erfüllend, wenn der Anbieter dieser ausdrücklich zustimmt. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und beträgt höchstens 1.000 EUR pro Schadensfall.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf einer Fehlbedienung, fehlerhaften oder unvollständigen Eingaben des Kunden, auf externen technischen Störungen (z. B. Netzwerkausfälle, Drittsysteme) oder auf der Funktionsweise automatisierter Systeme beruhen, sofern letztere ordnungsgemäß implementiert wurden.
(4) Der Anbieter ist von der Haftung befreit, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Naturereignisse). Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse bleiben unberührt.
(5) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
(6) Für datenschutzrechtliche Verpflichtungen und Haftung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ausschließlich die Regelungen des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
§ 7 Versicherung
(1) Der Anbieter bietet im Rahmen dieses Vertrages keinen Versicherungsschutz für etwaige Schäden an, die im Zusammenhang mit der Nutzung der automatisierten, KI-gestützten Services entstehen können. Insbesondere erfolgt keine Absicherung gegen Datenverluste, Fehlfunktionen, Betriebsunterbrechungen, Cybervorfälle oder sonstige mittelbare oder unmittelbare Schäden.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine betrieblichen Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Leistungen des Anbieters eigenständig und angemessen abzusichern. Dies umfasst insbesondere den Abschluss geeigneter Versicherungen, wie z. B. für Betriebsausfälle, Vermögensschäden oder Cyber-Risiken.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, deren Eintritt durch eine zumutbare und branchenübliche Absicherung durch den Kunden hätte vermieden oder gemildert werden können.
8 Sonstige Regelungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Dies gilt nicht für Geldforderungen im Sinne von § 354a HGB.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen zulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Hiervon ausgenommen sind Gegenansprüche, die auf Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung beruhen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung übermittelten oder generierten Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Leistungserbringung, Vertragsabwicklung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Regelung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, bleibt sein gesetzliches Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, unberührt.
Stand 30.07.2025