Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtlich verbindliche Beurteilung konsultiere bitte eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.
TL;DR
- Die Pflicht zum harmonisierten Gewährleistungshinweis ab dem 27.09.2026 gilt online und offline - also auch im Ladengeschäft.
- Im Laden wird der Hinweis als Aushang gezeigt: Mindestgröße A4, verfügbar bis A1, gedruckt in CMYK; die Schwarz-Weiß-Version ist stationär zulässig.
- Die EU-Leitlinien nennen als Platzierungsbeispiele Eingangstür, Poster an Wand oder Gang und Kassentresen - und empfehlen, das Format am Betrachtungsabstand auszurichten.
- Das GARAN-Label gehört im Laden direkt zum Produkt: am Regal, auf der Verpackung oder als Anhänger - Mindestgröße 95 × 100 mm.
- Omnichannel-Händler brauchen beides: Aushang im Laden plus Anzeige im Online-Shop.
Gilt die Pflicht auch offline? Ja.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verlangt den harmonisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung von Verkäufern in allen Shops - online wie offline - als prominenten Hinweis auf "Shop-Ebene". Wer ein Ladengeschäft betreibt (auch zusätzlich zum Online-Shop), muss den Hinweis dort also genauso zeigen wie auf der Website.
Die praktischen Leitlinien der EU-Kommission (April 2026) geben Verkäufern dabei ausdrücklich Flexibilität: Der Hinweis kann etwa als auffälliges Poster, an einer Wand im Geschäft oder neben dem Kassentresen gezeigt werden. Entscheidend ist die Prominenz - Kundschaft soll den Hinweis wahrnehmen können, bevor sie kauft.
Poster-Formate: von A4 bis A1, passend zum Betrachtungsabstand
Die Mindestgröße des gedruckten Hinweises ist A4. Damit der Hinweis auch in großen Flächen prominent bleibt, stellt die Kommission größere Formate bereit - und empfiehlt, das Format nach dem Betrachtungsabstand (Viewing Distance) zu wählen:
| Format | Maße | Empfohlener Betrachtungsabstand | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| A1 | 594 × 841 mm | 2-3 m | große Läden, hohe Wände, weite Flächen |
| A2 | 420 × 594 mm | 1-2 m | mittelgroße Läden |
| A3 | 297 × 420 mm | 0,5-1 m | kleine Läden mit kompakten Wandflächen |
| A4 | 210 × 297 mm | 0,3-0,5 m | sehr kleine Flächen, Kioske |
Wird der Hinweis größer dargestellt, muss er vollständig und unverzerrt skaliert werden - ohne einzelne Elemente zu verändern oder abzutrennen. Welche Eingriffe generell verboten sind, listet EU-Gewährleistungslabel: Do's & Don'ts.
Druckregeln: CMYK, lesbar, nicht gefaltet
Für den stationären Aushang gelten laut Leitlinien diese Regeln:
- CMYK-Dateiversion verwenden und in einer Größe und Qualität drucken, die Lesbarkeit und Haltbarkeit sicherstellt - nie kleiner als A4.
- Die Farbversion ist die bevorzugte Wahl; die Schwarz-Weiß-Version ist im Ladengeschäft zulässig.
- Der Hinweis muss sichtbar und lesbar bleiben und darf nicht so verzerrt, beschnitten oder gefaltet werden, dass die Lesbarkeit leidet.
- Der QR-Code muss unter normalen Lichtverhältnissen mit einem Standard-Smartphone scannbar sein - also nicht hinter Glas mit Spiegelung, nicht in dunkler Ecke.
- Der Hinweis muss dem Ladenumfeld zugeordnet bleiben.
Wo aufhängen? Die drei Beispiel-Platzierungen
Die Leitlinien zeigen drei bebilderte Beispiele für die Platzierung im Geschäft:
- An der Eingangstür - jede Kundin sieht den Hinweis beim Betreten.
- Als Poster an einer Wand oder einem Gang im Laden - gut für größere Flächen, gern im A2/A1-Format.
- Am Kassentresen - der Ort, an dem der Kauf abgeschlossen wird; hier reicht oft A4/A3.
Die Liste ist nicht abschließend - sie illustriert, was "prominent" bedeutet. Ein Aushang im Lager oder Hinterzimmer erfüllt den Zweck nicht.
GARAN im Laden: immer am Produkt
Anders als der shop-weite Hinweis ist das GARAN-Label produktbezogen - im Laden muss klar erkennbar sein, welches Produkt von der Haltbarkeitsgarantie des Herstellers profitiert. Die Leitlinien nennen drei Platzierungen:
- Am Regal neben dem Produkt, klar dem Produkt zugeordnet.
- Auf der Produktverpackung - gedruckt oder als Aufkleber auf Karton, Blister oder Hülle.
- Am Produkt selbst - als Anhänger, Klebeetikett oder andere physische Befestigung; praktisch auch für unverpackte Ware.
Dazu die technischen Vorgaben: Mindestgröße 95 × 100 mm, CMYK, QR-Code nie kleiner als 2 × 2 cm, nicht verzerren oder falten. Als Good Practice empfehlen die Leitlinien zusätzlich, das GARAN-Label in die Verpackung zu legen - als Beileger oder im Handbuch, zusammen mit der Garantieerklärung. So behält die Kundschaft Dauer und Bedingungen der Garantie dauerhaft.
Wichtig: Das kompakte Nested Label ist nur für digitale Umgebungen - es darf nicht gedruckt und im Laden verwendet werden.
Omnichannel: Laden und Online-Shop zusammen denken
Für Händler mit Ladengeschäft und Online-Shop (etwa mit Shopify POS im Laden und Shopify online) heißt das: Die Pflicht besteht auf beiden Kanälen unabhängig. Der Aushang im Laden deckt den Online-Shop nicht ab - und umgekehrt.
Praktisch aufgeteilt:
- Im Laden: Poster in passender Größe drucken (offizielle CMYK-Dateien der Kommission), an Eingang, Wand oder Kasse platzieren; bei Produkten mit Herstellergarantie das GARAN-Label am Regal, an der Verpackung oder als Anhänger ergänzen.
- Online: Die amtliche Notice prominent auf der Website zeigen - das übernimmt das EU-Gewährleistungslabel für Shopify automatisch auf jeder Produktseite, in 24 EU-Amtssprachen, wahlweise immer sichtbar, eingeklappt oder als Pop-up. Die Schritt-für-Schritt-Einrichtung zeigt dieser Guide.
FAQ
Reicht der Hinweis im Online-Shop, wenn ich auch einen Laden habe? Nein. Die Pflicht gilt online und offline - jedes Verkaufsumfeld braucht den Hinweis.
Welche Poster-Größe brauche ich? Mindestens A4. Die Leitlinien empfehlen, das Format am Betrachtungsabstand auszurichten: A1 für große Läden (2-3 m), A2 für mittlere (1-2 m), A3/A4 für kleine Flächen.
Darf ich den Hinweis im Laden schwarz-weiß aushängen? Ja, die Schwarz-Weiß-Version ist im physischen Umfeld zulässig; die Farbversion bleibt die bevorzugte Wahl.
Muss der QR-Code auf dem Poster funktionieren? Ja - er muss unter normalen Lichtverhältnissen mit einem Standard-Smartphone scannbar sein.
Wo bekomme ich die Druckdateien? Die offiziellen CMYK-Dateien in allen 24 EU-Amtssprachen stellt die EU-Kommission auf ihrer Vektordatei-Seite bereit.
Weiterführend:
- EU-Gewährleistungslabel für Shopify
- EU-Gewährleistungslabel: Pflicht ab 27.09.2026 (Verordnung (EU) 2025/1960)
- EU-Gewährleistungslabel: Do's & Don'ts der EU-Kommission
- GARAN Nested Label: das kompakte EU-Garantielabel im Online-Shop
- EU-Gewährleistungslabel-Checkliste: 12 Punkte bis zum 27.09.2026
Rechtliche Primärquellen: Verordnung (EU) 2025/1960 · Richtlinie (EU) 2024/825 · Vektordateien der EU-Kommission · Your Europe - Garantien
